Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) AUFTRAG

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

2.) VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten laut dem Angebot.

(2) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500€ anzuzahlen. Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss zeitnah fällig.

(3) Der Vertrag zwischen den beiden Parteien kommt durch eine Unterschrift zustande und ist somit rechtsgültig. Erst nach Zusendung des vollständig ausgefüllten Vertrages und Bestätigung durch mich, ist der Termin für das Brautpaar reserviert. Die vereinbarte Summe ist unmittelbar nach der Hochzeit fällig. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt erst nachvollständigem Zahlungseingang.

(4) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlichin Rechnung zu stellen. Jede weitere angebrauchte Stunde wird mit 200€ verrechnet, es gibt allerdings eine Toleranzzeit von 30 Minuten, sollte es aus unvorhersehbaren Gründen (wie z.B. Regen) zu einer Zeitverzögerung kommen.

(5) Anfahrtskosten werden mit 0,50€/Kilometer verrechnet.

(6) Ab einer Entfernung von 180km kommen die Kosten für ein Unterkunft hinzu.

(7) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Urheberschaft der Fotografin zu platzieren.
(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdateien.

4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Fotografin liefert die fertig bearbeiteten Hochzeitsbildern in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von 4 Wochen nach der Hochzeit digital aus. Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer Online-Galerie mit den bearbeiteten Bildern. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte Lichtbilder auf der Online-Galerie hochgeladen und dort gespeichert werden.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin.
(3) Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.
(4) Die Fotografin ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

5. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Vertrag per E-Mail unterschrieben zugesendet hat.

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin nachvollziehbaren Gründen, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

(2.1) Erfolgt die Kündigung weniger als 10 Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin 50% der vereinbarte Summe zu. Erfolgt die Kündigung weniger als sechs Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin die vereinbarte Summe im vollem Umfang zu. Erfolgt eine Verschiebung auf das nächste Kalenderjahr kann dies nur unter Einhaltung der jährlichen Preisanpassungen geschehen. Die Fotografin ist berechtigt eine Verschiebung abzulehnen.

6. HAFTUNG

(1) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

(2) Es wird keine Haftung übernommen wenn es zu Unfällen während des Fotoauftrages kommt, z.B. Action- Fotos (hochwerfen oder ähnliches). Die Haftung trägt ausschließlich der Auftraggeber (Brautpaar) mit dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde.

7. RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

(1) Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind.

(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.